Reglement und Satzung Interessengemeinschaft IG Golf 16V

In der IG GOLF 16V soll für das Jahr 2007 eine interne Meisterschaft im Rahmen des nationalen Rallyesports durchgeführt werden. Diese Meisterschaft soll den Mitgliedern der IG GOLF 16V eine kostengünstige Möglichkeit bieten, Rallyesport zu betreiben und für minimales Geld maximalen (Fahr-) Spaß zu erlangen. Das Reglement der IG GOLF 16V wurde so verfasst, dass teure Verbesserungsmaßnahmen am Fahrzeug ausbleiben. Es werden Reifen– und Materialschlachten verhindert, so dass die Piloten im Vordergrund stehen. Trotz einem gewissen Ehrgeiz, der sich automatisch zwischen den Fahrern entwickeln wird, soll der Spaß an erster Stelle stehen. Das sollte sich JEDER, der in die IG GOLF 16V eintritt, unbedingt klar machen!

1. Zugelassene Fahrzeuge

Zugelassen ist die deutsche Version des VW Golf 2 16V (Typ 19E).

2. Technische Bestimmungen am Fahrzeug

Die IG GOLF 16V wird in der Gruppe F 2005 für verbesserte Fahrzeuge mit folgenden Einschränkungen bei den Veranstaltungen starten:

1.

Motor :

Motor Serie. Ausnahme: Bei der PL Variante dürfen Einlassnockenwelle und Ansaugrohr vom KR verbaut werden. Die Fertigungstoleranzen des Herstellers dürfen ausgeschöpft werden. Die Motorleistung ist auf 145 PS begrenzt. Zündanlage + Zündzeitpunkt serienmäßig. Einspritzanlage Serie, Power Rohr erlaubt. Vor dem Ersten Lauf werden alle Fahrzeuge auf einem Leistungsprüfstand überprüft und verplombt. Stichprobenartig wird im Laufe der Saison nachkontrolliert.   

2.

Steuergerät :

Serienmäßig. Die Steuergeräte werden evtl. untereinander ausgetauscht.

3.

Getriebe :

Serienmäßig Getriebekennbuchstabe 2Y. Es muss eine geänderte Achsübersetzung montiert werden (Original VW Teil / Teilenummer 009 409 143C– offizieller VW Preis ca. 350 Euro) Übersetzung 4.85

4.

Kupplung + Antriebswellen :

Freigestellt, Schwungrad darf nicht erleichtert werden.

5.

Auspuff :

Ab Hosenrohr freigestellt. Katalysator lt. DMSB Reglement vorgeschrieben. Das Hosenrohr muß der Serie entsprechen, darf jedoch zur Montage des Katalysators an dieser Stelle bearbeitet werden.

6.

Übersetzung :

4.85

7.

Sperrdifferential:

Vorgeschrieben – Art, Ausführung und Bezugsquelle freigestellt. Sperre kann von den IG GOLF 16V  -Teilnehmern bei Kay Ruck zum Selbstkostenpreis von 750 Euro erworben werden.

8.

Gummilager :

Freigestellt

9.

Fahrwerk :

Federbein serienmäßig, Hersteller Stoßdämpferpatrone und Federn freigestellt, Gewindefahrwerke sind ab 2007 zugelassen! Fahrzeughöhe freigestellt, keine Herstellerbindung! Stabilisator serienmäßig. Anlenkpunkte aller Achsteile müssen der Serie entsprechen. Domlager Serie. Spurverbreiterungen sind nicht erlaubt

10.

Bremse :

Serienmäßig (Bremsscheiben mit 239mm oder 256mm). Bremsbeläge freigestellt. Stahlflexleitungen erlaubt. Handbremse Serie. Fly–Off und Hebelverlängerung / Umbau erlaubt.

11.

Innenausstattung :

Armaturenbrett Serie (darf wegen Käfigeinbau ggf. angepasst / ausgeschnitten werden), Tür– und Seitenverkleidungen müssen erhalten bleiben, Art und Ausführung freigestellt.
Sitze, Gurte, Käfig / Zelle, Lenkrad, Unterfahrschutz, Tankschutz usw. sind freigestellt.

12.

Gewicht :

Keine künstliche Erleichterung erlaubt (Herausschneiden oder Stanzen von Blech / Karosserieteilen, Plastikscheiben usw.), mit Ausnahme von Schiebedach und Schiebedachkassette.
Entfernen der Innenausstattung (Teppich, Dämmmaterial innen, Rückbank, Dachhimmel, Radio, Boxen, Mittelkonsole, Ablagefächer) freigestellt. Vorgeschriebenes Mindestgewicht DMSB Gruppe F2005 beachten (1050 KG)!

13.

Sonstiges :

Alles, was das Fahrzeug nicht schneller macht (Brems –und Benzinleitungen in den Innenraum verlegen, Farbe / Design des Fahrzeuges usw.) ist freigestellt; Plastikverkleidungen (Innenkotflügel, Lampenverkleidungen usw.) dürfen entfernt werden. Luftfilter, Zündkerzen, Zündkabel etc. sind freigestellt.

3. Zusätzliche Reglements - Bestimmungen

1.

Die teilnehmenden Fahrzeuge werden durch Kay Ruck + NN ganzjährig überwacht / kontrolliert. Jedes Team stellt nach Verlangen durch die Organisation sein Auto zur Verfügung. Weiterhin muss jeder Teilnehmer sein Steuergerät durch einen Austausch mit einem anderen Teilnehmer zur Verfügung stellen.

2.

Einheitsreifen (Markenreifen / Hersteller wird noch bekannt gegeben), Größe 195 / 50 R15 V ist für alle Veranstaltungen vorgeschrieben. Jegliche anderen Reifen sind verboten. Die max. Felgenbreite beträgt 7x15 – Hersteller und Einpresstiefe freigestellt. Der Reifenpreis wird bei ca. 50 Euro / Stück liegen. Der Reifen wird überall frei erhältlich sein.

3.

Jedes Fahrzeug darf bei einem Verdacht jederzeit ohne Protestkosten kontrolliert werden. Jeder verpflichtet sich ohne große Worte, jedem anderen Teilnehmer auf Wunsch seinen Autoschlüssel zu übergeben, um eine Kontrolle an dem verdächtigen Fahrzeug durchführen zu können. Auch mit Probefahrt. Es sollen keine offiziellen Proteste im Rahmen der Veranstaltung (über die Sportkommissare / DMSB) untereinander erlaubt sein.

4.

Feuerabweisende Fahrer / Beifahrer Overalls sind empfohlen.

5.

Die Veranstalterbestimmungen (außer Proteste) sind einzuhalten.

6.

Die Einschreibegebühr 2007 beträgt pro Team 100 €. Bei Einschreibung nur Fahrer ebenfalls.

Für die Punktewertung muss jedes Team in der Nennung einen Fahrer und Beifahrer angeben. Nur diese sind dann punkteberechtigt. Ersatzfahrer und - Beifahrer werden bei der Punktevergabe nicht berücksichtigt.

Die Einschreibegebühr beinhaltet keine IG GOLF 16V Bekleidung / Aufkleber. Diese Artikel kann jeder ganzjährig bei Michael Loock zum Selbstkostenpreis erwerben. Auch vor Ort im Rahmen der Veranstaltungen. Diese IG GOLF 16V Bekleidung ist bei den Siegerehrungen erwünscht.

4. Veranstaltungen

In der Saison 2007 sind 8 nationale Veranstaltungen punkteberechtigt. Es gibt 2 Streichergebnisse.

Challenge-Läufe oder Läufe im Ausland nach Absprache untereinander.

Jeder ist für die eigene Nennung selbst verantwortlich und muss auf dieser einen Vermerk IG GOLF 16V beifügen (z.B. extra Zettel beilegen), um bei der Startnummervergabe berücksichtigt zu werden und eventuelle Vergünstigungen zu erhalten. Starten werden alle Teilnehmer der IG GOLF 16V hintereinander, nach dem jeweiligen Gesamt – Stand. Die erste Veranstaltung wird verlost.

Die Veranstaltungen / Termine 2007 :

Datum

Name

Internetseite

 

18.3.

Rallye Kempenich

www.msc-kempenich.de

28.4.

Westerwald Rallye Altenkirchen

www.msc-altenkirchen.de

5.5.

Birkenfelder Löwenrallye (Saarland)

www.amc-birkenfeld.com

30.6.

Buten und Binnen und/oder Visselfahrt
(1. Lauf der Doppelveranstaltung)

 

7./8.7.

Sommerfest zusammen mit der RG 318is Altenkirchen

www.rg318is.de

13./14.7.

Eifel-Rallye (ADAC Rallye Masters)

www.eifel-rallye.de

10./11.8.

Rallye Oberehe

www.msc-oberehe.de

15.9.

Rheda-Wiedenbrück- oder Schesslitz-Rallye

6.10.

Rallye Bad Emstal

www.msc-emstal.de

27.10.

Stehr Rallyesprint

http://www.rallyesprint.eu (noch 2006)

folgt

Weihnachtsfeier (Termin und Ort folgt)

Bei diesen Terminen handelt es sich um eine erste Idee!!! Genaue Termine / Veranstaltungen folgen!

5. Wertung

Es werden eingeschriebene Fahrer und Beifahrer separat, jedoch nach dem gleichen Punkteschema, gewertet. Dies staffelt sich wie folgt:

Platz

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

Punkte

30

25

22

19

17

15

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

0

Weiterhin erhält jeder Teilnehmer, der die Veranstaltung in Wertung beendet 5 Bonuspunkte, egal bei welcher Platzierung. Wertungsverlust und Nichtantritt zum Start = 0 Punkte.

6. Startnummern und Werbung / Aufkleber

Den IG GOLF 16V Club - Aufkleber (ist nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten) kann jedes Team bei Michael Loock separat zum Selbstkostenpreis erwerben. Dieser muss an jedem Fahrzeug auf der Heckscheibe links unten in Fahrtrichtung angebracht werden.
Sonstige Beklebung am Fahrzeug ist freigestellt. Es werden keine Sponsorenflächen der Teams „blockiert“. Evtl. wird Werbefläche (wo Platz ist) für Reifenpartner oder einen anderen Cup Sponsor benötigt.


7. Mitgliedsbeitrag

Die Einschreibegebühr 2007 beträgt pro Team € 100.- (bei Nennung bis zum 15.03.2007). Die Einschreibegebühr nach diesem Termin beträgt € 150.- (Ergebnisse werden nicht rückwirkend gewertet).
Bei Einschreibung nur Fahrer ebenfalls.

Es ist keine Rückerstattung der Gebühr möglich. Der Beitrag ist auf das Clubkonto
Kontoinhaber : IG Golf 16V
Konto Nummer : 1030207284
Bankleitzahl : 32450000, Sparkasse Kleve
zu überweisen.

Die Gelder werden zur Kostendeckung der Organisation und Sommerfest bzw. Weihnachtsfeier verwendet.

Die Organisation wird über das Konto der IG GOLF 16V Buch führen, damit alle Ausgaben von jedem Teilnehmer nachvollzogen werden können.

8. Haftungsausschluss

Die IG GOLF 16V Mitglieder nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Fahrer erklären als Mitglied der IG GOLF 16V den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen und zwar gegen

  • die FIA, den DMSB, deren Präsidenten, Mitglieder, Geschäftsführer
  • die Veranstalter, die Sportwarte und evtl. Streckeneigentümer
  • die Organisation / Vorstandschaft und der Technikbetreuung der IG 318is
  • Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der
    Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden
  • die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen aller zuvor genannten Personen,
    außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung; gegen die
    anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer,
    Halter der anderen Fahrzeuge
  • den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende
    besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor)
    und eigene Helfer verzichten auf die Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
    Zusammenhang mit den Wettbewerbsveranstaltungen entstehen

außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Sofern die Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer, die auf dem Mitgliedsvertrag abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, dass diese Erklärung nicht vom Fahrzeugeigentümer wirksam unterzeichnet wurde, stellen die Fahrer alle oben genannten Stellen und Personen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Der Haftungsausschluss wird mit Unterschreiben des Mitgliedsvertrages der IG GOLF 16V für alle Wertungsläufe gegenüber allen Beteiligten wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

9. Mitglieder / Teilnehmer

Mitglied werden kann jeder, der unsere Bestimmungen von Punkt 1 bis 13 inklusive dem Vorwort mit seiner Unterschrift auf dem Mitgliedsvertrag anerkennt und den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.
Jedes Mitglied sollte den Sinn unseres Vorhabens erkennen und dieselben Interessen besitzen. Die Organisatoren behalten sich vor, Mitglieder die sehr grob gegen unsere Club- Satzung verstoßen, nach einer Abstimmung durch alle Mitglieder von der IG GOLF 16V auszuschließen.

10. Koordination / Technik / Vorstandschaft / Presse

Die Koordination, Überwachung, Verwaltung und Wertung wird durchgeführt von:
Michael Loock
Binnenfeld 28
47559 Kranenburg
Telefon: 02826/802803
Mobil: 0170-9078282
Fax: 02821/778927

Die Leitung, Überwachung und Betreuung der Fahrzeugtechnik wird durchgeführt von:
Kay Ruck
Heinrich Wörner Str. 4
35789 Weilmünster-Laubuseschbach 
Telefon: 06475/8852
Mobil: 0172/9158218

Die Pressearbeit wird durchgeführt von:
NN / Es werden noch Freiwillige gesucht

Die Homepage wird erstellt von:
Dirk Ossenberg.

Seitens aller Mitglieder kann ein Fahrer als Verbindungsmann bestimmt werden.

11. Schlussbestimmung

Die IG GOLF 16V Organisation behält sich das Recht vor, weitere Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Falls eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Die Auslegung der IG GOLF 16V -Satzung im Falle etwaiger Meinungsverschiedenheiten obliegt der IG GOLF 16V Organisations- Leitung. Jede etwaige Meinungsverschiedenheit in der IG GOLF 16V sollte in ruhigen, sachlichen Gesprächen untereinander ohne weitere Folgen geklärt werden.


12. Einschreibeschluss / Clubeintritt

Der Nennungs- bzw. Einschreibeschluss ist am 20. Januar 2006. Es werden nur bezahlte Nennungen berücksichtigt. (siehe Punkt 7)


13. Club - Satzung

Die Club – Satzung in den Punkten 1 bis 13 ist nun festgesetzt und wird im Laufe der Saison 2006 nicht mehr geändert.